Fünf von sieben kontrollierten Kiosken in Bremen haben einer minderjährigen Testkäuferin Alkohol oder eine E-Zigarette verkauft. Damit verstießen bei dem Jugendschutz-Schwerpunkteinsatz am 30. Juli 2026 mehr als zwei Drittel der überprüften Verkaufsstellen gegen die Abgaberegeln. Nur zwei Betriebe verweigerten den Verkauf. Gegen die Verantwortlichen der übrigen Kioske wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Redaktion: Bocian-Montagen.de | Stand: 2. August 2026 | Quelle: Senatspressestelle Bremen, Senatorin für Inneres und Sport
Fünf Verstöße bei sieben Kontrollen
Der Bremer Ordnungsdienst überprüfte sieben Kioske im Stadtgebiet mit einer minderjährigen Testkäuferin. Fünf Verkaufsstellen gaben trotz des Alters der Käuferin Alkohol oder eine E-Zigarette heraus. Bezogen auf diesen Einsatz entspricht das einer Verstoßquote von rund 71 Prozent.
Das Ergebnis bedeutet zugleich, dass lediglich zwei der kontrollierten Betriebe die altersbeschränkten Waren nicht verkauften. Die Kontrollen prüfen damit unmittelbar, ob das Verkaufspersonal das Alter berücksichtigt und die Abgabe im entscheidenden Moment verweigert.
Welche Kioske oder Stadtteile betroffen waren und welche Produkte in den einzelnen Fällen verkauft wurden, geht aus der Mitteilung der Innenbehörde nicht hervor. Das Resultat beschreibt deshalb ausschließlich die sieben Verkaufsstellen dieses Schwerpunkteinsatzes und erlaubt keine Aussage über sämtliche Kioske in Bremen.
Ein 14-Jähriger verkauft die E-Zigarette
Ein Fall fiel nach Angaben der Behörde besonders auf: Hinter dem Verkaufstresen stand ein 14-Jähriger. Er verkaufte der minderjährigen Testkäuferin selbst eine E-Zigarette.
Weitere Einzelheiten zu dem Betrieb oder dazu, weshalb der Jugendliche hinter dem Tresen tätig war, nennt die Pressemitteilung nicht. Sie enthält auch keine weitergehende rechtliche Bewertung seiner Tätigkeit. Fest steht nach Behördenangaben lediglich, dass auch wegen dieses Verkaufs ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.

So funktionieren die Testkäufe
Bei einem Testkauf versucht eine minderjährige Person unter Aufsicht des Ordnungsdienstes, altersbeschränkte Waren zu erwerben. Auf diese Weise können die Einsatzkräfte feststellen, ob ein Geschäft die Jugendschutzregeln praktisch einhält. Wird Alkohol oder Tabak an Minderjährige abgegeben, liegt laut Innenbehörde ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor.
Die Kontrollen richten den Blick damit nicht nur auf vorhandene Hinweise oder Altersangaben, sondern auf das konkrete Verhalten beim Verkauf. Innensenatorin Dr. Eva Högl erklärte: „Die Regeln sind eindeutig.“ Wer sie missachte, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
Bußgelder und weitere unangekündigte Kontrollen
Beim ersten festgestellten Verstoß müssen Betreiber nach Angaben der Innenbehörde mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 2.500 Euro rechnen. Für Beschäftigte werden 500 Euro genannt. Bei wiederholten Verstößen steigen die Beträge. Im äußersten Fall kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.
Die fünf eingeleiteten Verfahren bedeuten zunächst, dass die jeweiligen Verstöße behördlich weiterverfolgt werden. Welche konkreten Bußgelder in den einzelnen Fällen verhängt werden, teilte die Behörde nicht mit.
Der Bremer Ordnungsdienst kündigte an, die Testkäufe regelmäßig in allen Stadtteilen fortzusetzen. Auch die kommenden Kontrollen sollen ohne Vorankündigung stattfinden.
Quelle: Free Hanseatic City of Bremen Press Releases
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Quellenprüfung Quellennachweis
Der Bericht beruht auf der Mitteilung der Bremer Senatorin für Inneres und Sport vom 2. August 2026.
- Datum und Umfang des Schwerpunkteinsatzes wurden mit der amtlichen Mitteilung abgeglichen.
- Die Zahl von fünf Verstößen bei sieben kontrollierten Kiosken wurde übernommen.
- Der geschilderte Verkauf durch einen 14-Jährigen wurde als Behördenangabe gekennzeichnet.
- Bußgeldrahmen und angekündigte Folgekontrollen wurden anhand der Primärquelle wiedergegebe...
- Quelle
- Senatspressestelle Bremen – Senatorin für Inneres und Sport
- Umfang
- Bremen
- Aktualisiert
- 2026-08-02 11:55
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