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Ein weißes Passagierflugzeug steht bei Tageslicht am Flughafen auf dem Rollfeld bereit.

Flug gestrichen oder verspätet: Diese Rechte gelten

Ein gestrichener Flug oder eine erhebliche Verspätung kann mehrere Ansprüche auslösen: Betreuung am Flughafen, Erstattung oder Ersatzbeförderung und möglicherweise eine pauschale Ausgleichszahlung. Entscheidend sind Strecke, tatsächliche Ankunftszeit, Flugroute, ausführende Fluggesellschaft und Ursache der Störung.

Stand: 27. August 2026 · Von der Redaktion Bocian-Montagen.de

Wann die EU-Fluggastrechte greifen

Die Regeln gelten grundsätzlich für Flüge, die in der EU starten – unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Bei einem Start außerhalb der EU und einem Ziel innerhalb der EU gelten sie grundsätzlich nur, wenn eine Fluggesellschaft aus der EU den Flug ausführt. Für Island, Norwegen und die Schweiz bestehen vergleichbare Einbindungen.

Maßgeblich ist die ausführende Fluggesellschaft. Bei Umsteigeverbindungen auf einer einheitlichen Buchung kann die Verspätung am endgültigen Ziel entscheidend sein.

Flug gestrichen oder verspätet: Diese Rechte gelten

Betreuung, Beförderung und Ausgleich sind getrennte Ansprüche

Reisesituation Möglicher Anspruch
Flug annulliert Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung; zusätzlich Betreuung und möglicherweise Ausgleich
Ankunft mindestens drei Stunden verspätet Je nach Strecke und Ursache möglicherweise 250, 400 oder 600 Euro Ausgleich
Lange Wartezeit beim Abflug Angemessene Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotel samt Transfer
Abflug mindestens fünf Stunden verspätet Verzicht auf die Reise und Erstattung des nicht genutzten Tickets; gegebenenfalls Rückflug zum Ausgangsort

Die Betreuung beginnt abhängig von der Entfernung regelmäßig nach zwei, drei oder vier Stunden Wartezeit. Die mögliche Pauschale beträgt 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei bestimmten längeren Flügen und 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer.

Eine Zahlung ist nicht garantiert. Bei rechtzeitiger Information über eine Annullierung, einer ausreichend nahen Ersatzverbindung oder nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen kann sie entfallen. Die Fluggesellschaft muss solche Umstände und zumutbare Gegenmaßnahmen darlegen. Betreuungs-, Erstattungs- und Beförderungsrechte entfallen deshalb nicht automatisch.

Diese Nachweise sollten Reisende sichern

  • Buchungsbestätigung, Bordkarte und Gepäckbelege aufbewahren
  • Anzeigetafel mit Flugnummer, Datum und Uhrzeit fotografieren
  • Mitteilungen der Fluggesellschaft und angebotene Ersatzverbindungen sichern
  • Tatsächliche Ankunftszeit und genannte Ursache notieren
  • Belege für Mahlzeiten, Hotel und notwendige Transfers sammeln
  • Ausgaben angemessen halten und möglichst vorher Betreuung verlangen

So wird der Anspruch geltend gemacht

Der Anspruch sollte zunächst schriftlich bei der ausführenden Fluggesellschaft eingereicht werden. Flugnummer, Reisedatum, Buchungscode, betroffene Personen, geforderte Leistung und Bankverbindung gehören in das Schreiben. Kopien der Belege sollten beigefügt und eine angemessene Antwortfrist gesetzt werden.

Flug gestrichen oder verspätet: Diese Rechte gelten

Die EU-Verordnung nennt keine einheitliche Verjährungsfrist. Bei Ansprüchen nach deutschem Recht gilt häufig eine regelmäßige Frist von drei Jahren, deren Berechnung vom Einzelfall abhängt. Reisende sollten daher früh handeln und bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen.

Reagiert das Unternehmen nicht zufriedenstellend, kommt bei teilnehmenden Verkehrsunternehmen ein außergerichtliches Verfahren über die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr infrage. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Anspruch zuvor gegenüber der Fluggesellschaft geltend gemacht wurde.

Quelle: Europäische Union – Your Europe

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