Von der Redaktion von Bocian-Montagen.de | Stand: 19. August 2026
Wer einen Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss den Dokumententausch grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 erledigen. Maßgeblich ist das Datum in Feld 4a des Führerscheins. Betroffene sollten jetzt die örtlichen Terminregeln und erwarteten Bearbeitungszeiten prüfen.
Für wen die Frist am 19. Januar 2027 gilt
Die Umtauschfristen für Kartenführerscheine richten sich nach dem Ausstellungsjahr. Nach der vom ADAC erläuterten Staffelung sind nun die Dokumente aus den Jahren 2002, 2003 und 2004 an der Reihe.
| Ausstellungszeitraum | Umtauschfrist |
|---|---|
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
Eine wichtige Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Für sie läuft die gesonderte Umtauschfrist unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033.
Feld 4a entscheidet beim Dokumentencheck
Das relevante Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Kartenführerscheins in Feld 4a. Nicht entscheidend ist, wann die Fahrprüfung bestanden oder die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde.
Vor der Antragstellung sollten Betroffene prüfen:

- Welches Datum steht in Feld 4a?
- Gilt wegen des Geburtsjahres die Sonderfrist bis 2033?
- Welche Unterlagen verlangt die zuständige Behörde?
- Ist eine Terminbuchung erforderlich?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort
Der Antrag wird grundsätzlich bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes gestellt. Je nach Kommune kann sie als Führerscheinstelle beim Bürgeramt, Kreis oder Landratsamt organisiert sein. Die lokalen Vorgaben können sich bei Terminbuchung, Antragstellung, Abholung und Bezahlung unterscheiden.
Üblicherweise sollten ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein bereitliegen. Hinzu kommen die örtlich festgelegten Gebühren. Vorab sollte geklärt werden, welche Zahlungsarten akzeptiert werden und ob zusätzliche Unterlagen verlangt werden.
Termine und Lieferzeiten verdienen besondere Aufmerksamkeit: Ein freier Behördentermin kurz vor Ablauf der Frist garantiert nicht, dass alle örtlichen Bearbeitungsschritte sofort abgeschlossen sind. Sinnvoll ist deshalb, frühzeitig nach Terminvorlauf, Bearbeitungsdauer sowie Abholung oder Versand des neuen Dokuments zu fragen.
Die Fahrerlaubnis bleibt durch den Umtausch bestehen
Der Pflichtumtausch betrifft das Führerscheindokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Die erworbenen Fahrerlaubnisklassen erlöschen durch den Austausch nicht, und es geht nicht um eine neue Fahrprüfung.
Wird die Frist versäumt, kann das alte Dokument bei einer Kontrolle beanstandet werden. Betroffene sollten den Umtausch daher nicht bis zu den letzten Tagen aufschieben. Der nächste praktische Schritt ist der Abgleich von Feld 4a und Geburtsjahr mit den Informationen der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.
Quelle: ADAC
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quelle und Einordnung
Die Frist, das maßgebliche Ausstellungsjahr und die Sonderregel für vor 1953 Geborene wurden anhand der ADAC-Übersicht eingeordnet.
- Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 mit Frist 19. Januar 2027 abgeglichen
- Feld 4a als maßgebliches Datum berücksichtigt
- Sonderfrist für vor 1953 Geborene berücksichtigt
- Örtlich unterschiedliche Termin- und Gebührenregeln kenntlich gemacht
- Quelle
- ADAC: Pflichtumtausch für Führerscheine
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-19 11:50
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