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Ein dunkles, menschenleeres Büro mit Bürostühlen vor einer hellen Fensterfront am Tag.

Hitze am Arbeitsplatz: Das gilt bei 26, 30 und 35 Grad

Hohe Temperaturen im Büro oder Betrieb führen nicht automatisch zu „Hitzefrei“. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 verpflichtet Arbeitgeber jedoch zu einem abgestuften Hitzeschutz: Ab 26 Grad sollen sie handeln, oberhalb von 30 Grad sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Räume mit mehr als 35 Grad sind ohne besonderen Schutz grundsätzlich nicht als Arbeitsräume geeignet.

Von der Redaktion Bocian-Montagen.de · Stand: 14. August 2026

Welche Temperaturstufen am Arbeitsplatz gelten

Entscheidend ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum, nicht allein die Außentemperatur oder das persönliche Wärmeempfinden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt in der ASR A3.5 folgende Stufen:

Temperaturstufe Betriebliche Konsequenz
Über 26 Grad Der Arbeitgeber soll geeignete Maßnahmen zum Hitzeschutz ergreifen.
Über 30 Grad Wirksame Schutzmaßnahmen sind erforderlich.
Über 35 Grad Der Raum ist ohne besondere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Auch oberhalb von 35 Grad entsteht kein pauschaler Anspruch, den Arbeitsplatz eigenmächtig zu verlassen. Der Arbeitgeber muss vielmehr beurteilen, ob und wie eine sichere Beschäftigung noch möglich ist. Welche Lösung erforderlich ist, hängt unter anderem von Tätigkeit, körperlicher Belastung, Raum, Arbeitsdauer und gesundheitlich besonders gefährdeten Beschäftigten ab.

Diese Maßnahmen können Arbeitgeber ergreifen

Die ASR A3.5 lässt Spielraum, verlangt aber spätestens oberhalb von 30 Grad eine wirksame Reaktion. Geeignete Maßnahmen können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden:

  • Jalousien und andere Sonnenschutzsysteme frühzeitig schließen
  • Räume in den kühlen Morgen- oder Nachtstunden lüften
  • Ventilatoren oder geeignete technische Kühlung einsetzen
  • Arbeitsbeginn, Pausen oder Schichtzeiten in kühlere Stunden verlegen
  • zusätzliche Erholungsphasen ermöglichen
  • Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene es erlauben
  • ausreichend geeignete Getränke bereitstellen
  • körperlich schwere Arbeiten reduzieren oder zeitlich verlagern

Getränke allein reichen nicht zwingend aus. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die gewählte Kombination die Belastung tatsächlich senkt.

Was Beschäftigte bei starker Hitze tun können

Beschäftigte sollten hohe Raumtemperaturen dokumentieren und Vorgesetzte oder die zuständige Arbeitsschutzstelle frühzeitig informieren. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat, kann auch dieser einbezogen werden. Besonders schutzbedürftige Personen sollten individuelle gesundheitliche Risiken mit dem Betriebsarzt oder einer behandelnden Fachperson klären.

Eigenmächtiges Fernbleiben oder Verlassen des Arbeitsplatzes kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Bestehen konkrete gesundheitliche Beschwerden oder akute Gefahren, sollten Beschäftigte die Arbeit unterbrechen, Hilfe holen und den betrieblichen Meldeweg nutzen.

Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen empfiehlt es sich zusätzlich, morgens die DWD-Hitzewarnung zu prüfen und einen Blick auf die regionalen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes zu werfen. Dort werden amtliche Wetter- und Hitzewarnungen regional veröffentlicht. Entscheidend bleibt anschließend, welche Schutzmaßnahmen für den konkreten Einsatzort und die jeweilige Tätigkeit festgelegt sind.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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