Die Stadt Osnabrück bereitet die Neubesetzung ihres Jugendhilfeausschusses vor. Da die aktuelle Wahlperiode am 31. Oktober endet, sucht die Verwaltung nun engagierte Persönlichkeiten und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die kommunale Kinder- und Jugendpolitik für die kommenden Jahre aktiv mitgestalten möchten.
Wer kann sich beteiligen?
Die Neubesetzung erfolgt durch den Rat der Stadt Osnabrück. Gesucht werden sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder sowie deren Stellvertretungen. Für die stimmberechtigten Sitze, von denen zwei Fünftel auf Vorschlag der freien Träger besetzt werden, gelten spezifische Anforderungen:
- Voraussetzungen: Bewerber müssen volljährig sein, ihren Hauptwohnsitz in Osnabrück haben und ihre Zustimmung zur Kandidatur schriftlich erklären.
- Quoten: Bei der Zusammenstellung der Vorschläge ist auf eine paritätische Geschlechterverteilung zu achten.
- Vielfalt: Die Vorschläge der Jugend- und Wohlfahrtsverbände sollen die Breite der Jugendarbeit in der Stadt widerspiegeln.
Beratende Mitglieder und selbstorganisierte Gruppen
Neben den stimmberechtigten Positionen gibt es Plätze für beratende Mitglieder. Besonders gesucht wird hier Expertise in der sozialen Arbeit mit jungen Menschen, die transident, nichtbinär oder intergeschlechtlich sind. Zudem ist ein Sitz für eine Vertretung der selbstorganisierten Zusammenschlüsse nach § 4 a Abs. 1 SGB VIII vorgesehen. Interessierte können sich hierfür mittels eines Motivationsschreibens bewerben.
Wichtige Fristen und Kontakt
Alle Wahlvorschläge und Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens Freitag, den 18. September, beim Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien eingegangen sein.
- Einreichung: Stadt Osnabrück, Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien, Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück.
- E-Mail: wagener@osnabrueck.de
Unterlagen und Vordrucke für das Verfahren stellt die Stadt Osnabrück auf ihrer offiziellen Webseite bereit. Der Ausschuss spielt eine zentrale Rolle bei der Aufstellung von Förderrichtlinien, der Jugendhilfeplanung sowie der Beratung des jährlichen Haushaltsplans des Jugendamtes.
Quelle: City of Osnabrueck Press Releases
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Redaktioneller Hinweis
Die Informationen basieren auf der offiziellen Ausschreibung der Stadt Osnabrück vom 7. August 2026.
- Abgleich der Einreichungsfrist (18. September)
- Verifizierung der Zuständigkeitsstelle (Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien)
- Quelle
- Presse-Service.de
- Umfang
- Osnabrück
- Aktualisiert
- 2026-08-07 14:20
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