Die Hansestadt Lübeck will bessere Bahnzugänge für ihre kommunalen Häfen durchsetzen und hat dafür Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Sie richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts für den Lübecker Abschnitt der Schienenanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung. Nach Angaben der Stadt vom 12. September 2026 soll eine Planänderung die aus ihrer Sicht unzureichende Erreichbarkeit der Häfen beseitigen.
Betroffen ist vor allem der Güterverkehr zum Port of Lübeck. Die Stadt befürchtet außerdem Nachteile für den Nah- und Fernverkehr, wenn der Schienenknoten nicht ausreichend leistungsfähig ausgebaut wird. Das sind Bewertungen der Hansestadt, über die bislang keine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Von der Redaktion Bocian-Montagen.de · 12. September 2026
Zusätzliche Gleise und Durchfahrten für Hafengüterzüge
Die Forderungen der Stadt betreffen zwei konkrete Punkte: ein drittes und viertes Gleis nördlich des Lübecker Hauptbahnhofs sowie ausreichende Möglichkeiten für Güterzüge, den Hauptbahnhof zu durchfahren. Beides hält die Hansestadt für zwingend erforderlich, damit die Lübecker Häfen auch künftig verlässlich über die Schiene erreichbar bleiben.
Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss ist die behördliche Genehmigung für den betreffenden Abschnitt des Vorhabens. Lübeck will gerichtlich prüfen lassen, ob die Folgen für die kommunale Hafeninfrastruktur dabei ausreichend berücksichtigt wurden. Ziel der Klage ist eine Änderung dieser Planung.
Nach der bisherigen rechtlichen Prüfung der Stadt gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Auswirkungen auf die Häfen nicht ausreichend ermittelt und bewertet worden seien. Auch mögliche Ausbaualternativen seien aus ihrer Sicht nicht hinreichend abgewogen worden. Diese Einwände bilden die städtische Position im Streit um die genehmigte Infrastruktur.
Hafenanbindung als Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit
Bausenatorin Joanna Hagen begründet das Vorgehen mit den Anforderungen des Hafenbetriebs. Die Häfen müssten nach Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung zuverlässig, pünktlich und mit ausreichender Kapazität erreichbar sein. Sie verweist dabei auf Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit des Port of Lübeck.
Der Streit betrifft damit die Verbindung zwischen den Hafenanlagen und ihrem Hinterland: Für den Warentransport reicht es aus Sicht der Stadt nicht aus, allein die internationale Bahnverbindung auszubauen. Auch die Zufahrten und Durchfahrmöglichkeiten im Lübecker Knoten müssten die dafür erforderlichen Verkehre aufnehmen können.

Konkrete Fahrplanänderungen oder Einschränkungen für Reisende nennt die Mitteilung nicht. Die Warnung vor einer schlechteren Bahnqualität beschreibt eine von der Stadt befürchtete Folge der Planung, keine bereits eingetretene Betriebsänderung.
Unterstützung für die Verbindung nach Dänemark
Die Klage bedeutet nach Darstellung von Bürgermeister Jan Lindenau keine Abkehr von der Festen Fehmarnbeltquerung. Lübeck unterstützt ausdrücklich das Projekt und eine leistungsfähige Schienenverbindung zwischen Deutschland und Dänemark. Lindenau verbindet damit Chancen für wirtschaftliches Wachstum, den Arbeitsmarkt und das Zusammenwachsen der Fehmarnbeltregion.
Der Konflikt liegt in der Ausgestaltung des Lübecker Bahnnetzes. Die Stadt wirft der Planung von DB InfraGO vor, bestehende infrastrukturelle Defizite langfristig zu verfestigen. Auf diese Probleme habe sie Deutsche Bahn, Bund und Land bereits mehrfach hingewiesen.
Als Beleg führt die Hansestadt eine Aussage aus dem Planfeststellungsbeschluss an: Der Bereich zwischen Lübeck-Hauptbahnhof und Abzweig Waldhalle müsste erneut überplant werden, wenn zusätzliche Verkehre umgesetzt werden sollen. Daraus leitet die Stadt ab, dass die genehmigte Infrastruktur nicht auf das langfristig vorgesehene Verkehrsangebot ausgerichtet sei. Ein späterer Ausbau unter laufendem Betrieb wäre nach ihrer Einschätzung schwieriger und würde die Bevölkerung erneut belasten.
Klagefrist am 14. September
Die Darstellung beruht auf der Pressemitteilung der Hansestadt Lübeck vom 12. September 2026. Stellungnahmen des Eisenbahn-Bundesamts oder von DB InfraGO zu den vorgebrachten Einwänden enthält die vorliegende Quelle nicht.
Mit der bereits eingereichten Klage wahrt die Stadt die Frist, die am 14. September 2026 endet. Ohne diesen Schritt hätte sie nach eigenen Angaben die Möglichkeit verloren, gerichtlich gegen den Beschluss vorzugehen. Die Klagebegründung muss innerhalb von zehn Wochen nach Klageerhebung eingereicht werden.
Quelle: Hanseatic City of Luebeck Press Releases
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Quellenprüfung Quellenbasis
Die Redaktion hat Klageziel, Ausbauwünsche und Fristen aus der bereitgestellten Pressemitteilung herausgearbeitet und strittige Bewertungen der Stadt zugeordnet.
- Die eingereichte Klage von der noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidung unterschieden.
- Drittes und viertes Gleis sowie Güterzugdurchfahrten als Forderungen der Stadt kenntlich g...
- Klagefrist am 14. September 2026 und zehnwöchige Begründungsfrist aus der Mitteilung übern...
- Fehlende Gegenpositionen von Eisenbahn-Bundesamt und DB InfraGO in der Quellenbasis benann...
- Quelle
- Hansestadt Lübeck, Pressemitteilung vom 12. September 2026
- Umfang
- Lübeck
- Aktualisiert
- 2026-09-12 12:27
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