2026-08-12 Aktuelle Nachrichten, Wirtschaft und Politik aus Deutschland.
Ein Rettungsring und ein Warnschild weisen am Ufer auf Gefahren im Wasser hin.

Rhein-Badeverbot in Düsseldorf: 1.000 Euro Bußgeld drohen

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am vergangenen Wochenende verstärkt Kontrollen entlang des Rheinufers durchgeführt. Hintergrund ist die seit August 2025 geltende ordnungsbehördliche Verordnung, die das Baden im Rhein im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet untersagt. Wer einen Notfall beobachtet, sollte die auf den Hinweisschildern angegebene Notrufnummer wählen und den dort vermerkten Rheinkilometer nennen. Damit können die Einsatzkräfte den gemeldeten Ort präzise und schnell anfahren.

Einsatzbilanz der Ordnungskräfte

Bei den mehrfachen Kontrollen der verschiedenen Uferbereiche wurden insgesamt 39 Menschen präventiv belehrt. In neun weiteren Fällen leitete das Ordnungsamt formelle Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Zahlen zeigen den Unterschied zwischen einem vorbeugenden Hinweis und einem förmlichen Verfahren: Nicht jede festgestellte Situation führte unmittelbar zu einem solchen Verfahren, Verstöße können jedoch entsprechend verfolgt werden.

Dass die Warnungen einen konkreten Sicherheitsbezug haben, unterstreicht die Bilanz der Feuerwehr Düsseldorf. Allein am vergangenen Wochenende wurde sie zu zwei Einsätzen mit dem Stichwort „Person im Rhein“ alarmiert. Weitere Angaben zum Verlauf dieser Einsätze enthält die Mitteilung der Landeshauptstadt nicht.

Was genau als Baden gilt

Das Verbot betrifft nicht nur das Schwimmen. Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Rheinwasser zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken. Dazu zählen insbesondere Schwimmen, Waten und Spielen im Wasser. Maßgeblich ist damit nicht allein die gewählte Aktivität, sondern auch, wie tief eine Person ins Wasser geht und zu welchem Zweck sie sich dort aufhält.

Ausgenommen sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder Feuerwehr sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Erlaubt bleiben außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, deren Zuwasserlassen oder Herausziehen an vorgesehenen Stellen sowie Angelsport und Watfischerei.

Rhein-Badeverbot in Düsseldorf: 1.000 Euro Bußgeld drohen

Warum der Rhein lebensgefährlich ist

Die Verordnung soll Menschen vor den unberechenbaren Strömungen des Rheins und den Gefahren der Schifffahrtsstraße schützen. Gerade deshalb erfasst sie bereits das Waten und Spielen in mehr als knöcheltiefem Wasser. Die Stadt warnt nicht nur direkt am Ufer, sondern informierte am vergangenen Wochenende zusätzlich über digitale Flächen im Stadtgebiet und ihre Social-Media-Kanäle.

Bis zu 1.000 Euro Bußgeld

Ein Verstoß gegen das Badeverbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Entlang des Rheinufers stehen rund 70 Schilder mit Piktogrammen und kurzen Warnhinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch. Sie informieren über die Lebensgefahr und enthalten zugleich Verhaltenshinweise, etwa zur Müllentsorgung und zum Verzicht auf offenes Feuer.

Im Notfall ist besonders der Rheinkilometer auf dem nächstgelegenen Schild wichtig. Zusammen mit der dort angegebenen Notrufnummer liefert er die entscheidende Ortsangabe für die Zielfahrt der Rettungskräfte. Die Angaben beruhen auf einer Mitteilung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu den Kontrollen des Ordnungsamtes und den Alarmierungen der Feuerwehr.

Quelle: State Capital Duesseldorf Media Portal

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