2026-07-29 Aktuelle Nachrichten, Wirtschaft und Politik aus Deutschland.
Die historische Fassade des Augsburger Rathauses mit seinem markanten Reichsadler und den zwei Türmen.

Augsburg erleichtert Drittstaaten die Wohnsitzmeldung

Ab dem 1. August können Menschen aus Drittstaaten ihre An-, Ab- und Ummeldung in Augsburg auch in den Bürgerbüros erledigen. Zuständig war dafür bislang das Sachgebiet Migration und Aufenthalt.

Das Wesentliche

  • Die neue Regelung gilt ab August 2026.
  • Betroffen sind An-, Ab- und Ummeldungen von Personen aus Drittstaaten.
  • Termine gibt es über das Online-Angebot der Bürgerbüros oder telefonisch.
  • Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und Bürger können ihren Wohnsitz weiterhin digital anmelden.

Termine in den Bürgerbüros Augsburg buchen

Für die persönliche Vorsprache können Betroffene einen Termin über das Bürgerbüro-Portal der Stadt Augsburg vereinbaren. Alternativ ist die Terminvergabe über die Telefonhotlines 324-0 und 324-9999 möglich. Die Leitungen sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr erreichbar.

Mit der Zuständigkeit der Bürgerbüros liegt die Meldung künftig an einer zusätzlichen Anlaufstelle. Das betrifft sowohl die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes als auch eine Abmeldung oder Ummeldung innerhalb beziehungsweise außerhalb Augsburgs.

Wohnsitz online anmelden: Wer dafür infrage kommt

Für Personen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit besteht außerdem die Möglichkeit, den Wohnsitz online anzumelden. Dafür werden ein gültiger Personalausweis oder eine eID mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die zugehörige PIN benötigt.

Die digitale Wohnsitzanmeldung ist damit an bestimmte technische Voraussetzungen gebunden. Wer diese nicht erfüllt oder eine persönliche Klärung benötigt, kann die zuständigen Bürgerbüros beziehungsweise die bisherigen Anlaufstellen nutzen.

Weitere Verwaltungsleistungen digital erledigen

Neben der Wohnsitzanmeldung bietet die Stadt Augsburg weitere Online-Services an. Welche Anliegen online von zu Hause aus bearbeitet werden können, zeigt die Übersicht der Augsburg.de Online-Services. Für die neue Zuständigkeit bei Drittstaaten bleibt der erste konkrete Schritt die Terminvereinbarung über die Bürgerbüros oder die genannten Telefonhotlines.

Quelle: City of Augsburg News

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