Die Steinmetzstraße ist im Einmündungsbereich zur Gerichtsstraße vollständig gesperrt. Betroffen sind vor allem Fahrten in diesem Abschnitt: Die Straße ist derzeit nur über die Kirchhellener Straße erreichbar.
Grund sind Reparaturarbeiten am Leitungsnetz. Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft arbeitet auf einem rund 50 Meter langen Teilstück der Steinmetzstraße. Nach Angaben der Stadt Bottrop soll die Sperrung bis Freitag, 21. August, bestehen bleiben.
Sperrung an der Gerichtsstraße: Zufahrt über Kirchhellener Straße
Wer die Steinmetzstraße anfahren muss, sollte die Zufahrt über die Kirchhellener Straße einplanen. Im direkten Einmündungsbereich zur Gerichtsstraße ist kein Durchkommen möglich.

| Punkt | Aktuelle Regelung |
|---|---|
| Gesperrter Bereich | Einmündung Steinmetzstraße / Gerichtsstraße |
| Erreichbarkeit | über die Kirchhellener Straße |
| Anlass | Reparatur am Wasserleitungsnetz |
| Arbeitsbereich | etwa 50 Meter |
Arbeiten sollen bis zum 21. August dauern
Die Arbeiten laufen seit der Mitteilung vom 11. August 2026. Als Ende der Reparaturarbeiten ist Freitag, der 21. August, genannt. Bis dahin bleibt der betroffene Abschnitt voll gesperrt.
Die Mitteilung nennt keine weiteren Umleitungswege. Für Ziele an der Steinmetzstraße bleibt damit die Anfahrt über die Kirchhellener Straße die bestätigte Route.
Quelle: City of Bottrop Press Releases
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quelle und Prüfhinweise
Die Angaben zu Ort, Zufahrt, Umfang und Dauer der Arbeiten beruhen auf einer Mitteilung der Stadt Bottrop.
- Sperrbereich an der Einmündung zur Gerichtsstraße abgeglichen.
- Zufahrt über die Kirchhellener Straße berücksichtigt.
- Arbeitsumfang von rund 50 Metern übernommen.
- Als Ende der Arbeiten den 21. August 2026 ausgewiesen.
- Quelle
- Pressemitteilungen der Stadt Bottrop
- Umfang
- Bottrop
- Aktualisiert
- 2026-08-12 18:39
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare