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Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis keine Regierung bestimmte

Von der Redaktion Bocian-Montagen.de

Am 24. September 2017 wählte Deutschland einen neuen Bundestag. Das Ergebnis veränderte die Mehrheitsverhältnisse, legte aber keine Regierung fest: CDU und CSU konnten weder allein noch mit einem einzelnen der naheliegenden Partner regieren. Auf Sondierungen, deren Scheitern und neue Verhandlungen folgte erst im März 2018 die Wahl einer Bundeskanzlerin. Der Ablauf zeigt, warum am Wahlabend die Stimmen ausgezählt sind, die Regierungsbildung aber oft erst beginnt.

709 Sitze und eine Mehrheit ab 355

Nach dem endgültigen Ergebnis der Bundeswahlleiterin erhielt die CDU 200 Sitze, die CSU 46 und die SPD 153. Auf die AfD entfielen 94 Mandate, auf die FDP 80, auf Die Linke 69 und auf Bündnis 90/Die Grünen 67. Insgesamt umfasste der neue Bundestag 709 Sitze.

Für eine Mehrheit aller Mitglieder waren damit mindestens 355 Sitze nötig. CDU und CSU kamen gemeinsam auf 246. Selbst zusammen mit der FDP hätten sie mit 326 Sitzen die Schwelle verfehlt; mit den Grünen wären es 313 gewesen. Diese Rechnung erklärt, weshalb Gespräche mit mehreren Parteien wichtig wurden.

Zwei rechnerische Mehrheiten standen besonders im Blick: CDU, CSU, FDP und Grüne verfügten zusammen über 393 Sitze. Wegen der Parteifarben wurde dieses mögliche Bündnis „Jamaika“ genannt. CDU, CSU und SPD kamen gemeinsam auf 399 Sitze. Die Zahlen beschreiben Möglichkeiten, keine Zusagen der beteiligten Parteien und noch keine Mehrheit bei einer späteren geheimen Kanzlerwahl.

Warum die Wahl keine Koalition festlegt

Bei einer Bundestagswahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Parlaments. Sie stimmen nicht über einen bestimmten Koalitionsvertrag ab und wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nicht direkt. Diese Wahl nimmt der Bundestag vor. In der ersten Wahlphase ist dafür die Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich – 2017 also mindestens 355 Stimmen.

Die Sitzverteilung ist deshalb der Ausgangspunkt der Regierungsbildung. Parteien müssen anschließend entscheiden, ob sie zusammenarbeiten wollen und welche politischen Vorhaben sie gemeinsam tragen können. Dazu dienen zunächst Sondierungen: Sie prüfen, ob Verhandlungen über eine Koalition Aussicht auf Erfolg haben. Ein rechnerisch ausreichendes Bündnis kann an unterschiedlichen Positionen oder fehlendem Vertrauen scheitern.

Auch eine Einigung der Parteiführungen ersetzt die parlamentarische Wahl nicht. Abgeordnete geben ihre Stimmen bei der Kanzlerwahl geheim ab. Eine Koalition braucht daher eine tragfähige politische Vereinbarung und eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die oder der im Bundestag die erforderliche Unterstützung erhält. Das Wahlverfahren erläutert der Deutsche Bundestag.

Wie die Jamaika-Sondierungen scheiterten

Nach der Wahl strebte die SPD zunächst die Opposition an. CDU und CSU sondierten daraufhin mit FDP und Grünen eine Jamaika-Koalition. Die vier Parteien hätten zusammen eine deutliche rechnerische Mehrheit gehabt. Ob sie diese für eine gemeinsame Regierung nutzen konnten, hing jedoch von einer Einigung über ihren politischen Kurs ab.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis keine Regierung bestimmte

Am 19. November 2017 erklärte FDP-Chef Christian Lindner die Sondierungen für gescheitert. Damit entfiel der damals verfolgte Weg zu einer Jamaika-Koalition. Der Rückblick des Bundestages auf die 19. Wahlperiode beschreibt sowohl die anfängliche Haltung der SPD als auch das Ende der Gespräche.

Das Scheitern machte die Unterscheidung zwischen Sitzen und Zustimmung greifbar: 393 Mandate hätten für eine Mehrheit gereicht, doch daraus entstand kein gemeinsames Regierungsprogramm. Nun rückten Gespräche zwischen CDU, CSU und SPD wieder in den Mittelpunkt. Auch deren 399 Sitze bedeuteten noch keine fertige Regierung; die Parteien mussten sich erst auf eine Zusammenarbeit verständigen.

Während dieser Zeit war Deutschland nicht ohne Exekutive. Nach dem Zusammentritt des neuen Bundestages führte die bisherige Bundesregierung die Geschäfte weiter, bis eine neue Regierung gebildet war. Die längere Verhandlungsphase war politisch bedeutsam, bedeutete aber keine Lücke in der staatlichen Führung. Der Bundestag erläutert diese verfassungsrechtliche Kontinuität.

Vom Koalitionsvertrag zur Kanzlerwahl im März 2018

CDU, CSU und SPD einigten sich schließlich auf einen Koalitionsvertrag. Ihre Vertreter unterzeichneten ihn am 12. März 2018 im Paul-Löbe-Haus des Bundestages. Der Vertrag hielt gemeinsame Vorhaben fest und bildete die politische Grundlage für die geplante Zusammenarbeit. Die Unterzeichnung war ein wichtiger Schritt, aber auch sie war noch keine Kanzlerwahl.

Zwei Tage später, am 14. März 2018, wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Sie erhielt 364 Ja-Stimmen und überschritt damit die nötige Schwelle von 355 Stimmen. Das amtliche Sitzungsprotokoll des Bundestages hält das Wahlergebnis fest. Erst mit dieser parlamentarischen Entscheidung und der anschließenden Ernennung stand die neue Kanzlerin fest.

Zwischen Bundestagswahl und Kanzlerwahl lagen damit mehr als fünfeinhalb Monate. Der Zeitraum entstand nicht durch eine verspätete Auszählung, sondern durch die Suche nach einem politisch tragfähigen Bündnis. Die zunächst geprüfte Jamaika-Option scheiterte; danach führte der Weg über eine Einigung von CDU, CSU und SPD.

Was das Ergebnis von 2017 bis heute erklärt

Die Bundestagswahl 2017 ist ein anschauliches Beispiel für das parlamentarische System. Ein Wahlergebnis beantwortet zuerst, wie viele Sitze die Parteien erhalten haben. Daraus lässt sich berechnen, welche Bündnisse eine Mehrheit haben könnten. Ob eines davon tatsächlich regiert, entscheidet sich in Gesprächen zwischen den Parteien und schließlich bei der Wahl im Bundestag.

Wer ein Bundestagswahlergebnis einordnet, kann deshalb in dieser Reihenfolge nachsehen: Wie viele Sitze hat das Parlament, wo liegt die Mehrheit, welche Parteien wollen miteinander verhandeln und wen wählt der Bundestag zur Kanzlerin oder zum Kanzler? Im Jahr 2017 lagen zwischen diesen Antworten mehrere Monate – und ein gescheiterter Versuch, trotz ausreichender Sitze eine Koalition zu bilden.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

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